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Meningokokken-B-Impfung

Von den meisten Kinder- und Jugendärzten wird die Meningokokken-B-Impfung begrüßt,  und auch durchgeführt. Sie wird von der ständigen Impfkommission nach wie vor noch nicht für alle, sondern nur für besonders gefährdete Kinder empfohlen.  Da es sich bei der Erkrankung mit diesem Erreger um eine sehr schwer verlaufende Form einer eitrigen Meningitis mit Sepsis handelt, würden wir die Impfung aber sehr empfehlen. Viele Krankenkassen übernehmen  die Kosten.


Kopfläuse

Immer wieder sind Kopfläuse Thema in Kindergärten und Schulen. Immer gibt es Äußerungen, die Maßnahmen empfehlen, die absolut übertrieben sind. Besonders was die Empfehlungen zur Umgebungsbehandlung (Bettwäsche, Kuscheltiere) angeht, ist Zurückhaltung angesagt. Auch die Frage der Atteste zum Schul- oder Kindergartenbesuch ist eindeutig zu beantworten: Ein Attest ist zumindest beim einmaligen Befall nicht notwendig. Nach der Behandlung kann die Gemeinschaftseinrichtung ohne ärztliches Attest wieder besucht werden. Eine übertriebene Reaktion auf Kopfläuse in Kindergarten und Schule ist keineswegs angebracht.
Wir möchten Sie auf die Webseite der “Pediculosis-Gesellschaft e.V.” (Pediculosis=Kopflausbefall) hinweisen, auf der hier viele nützliche Hinweise zu finden sind.


Atteste bei Infektionskrankheiten

Schulen und besonders Kindergärten verlangen nach durchgemachten Infektionskrankheiten regelmäßig ärztliche Bescheinigungen, dass die Kinder wieder gesund sind. Das ist nach dem Infektionschutzgesetz bei den meisten Erkrankungen, die bei uns vorkommen nicht erforderlich. Seltene Ausnahmen sind nur wirklich schwere und zum Teil möglicherweise tödlich verlaufende Infektionskrankheiten wie Cholera, Typhus, Tuberkulose, Diphterie usw., aber auch Scabies und wiederholter Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen. Es ist für die Patienten und ihre Eltern ärgerlich, wenn solche ärztlichen Atteste verlangt werden, weil sie ohne Grund den Arzt noch einmal aufsuchen und das Attest natürlich auch bezahlen müssen. Ärgerlich ist es auch für den Arzt, weil er für die Untersuchung und die damit verbundenen bürokratischen Dinge Zeit aufwenden muss, die sinnvoller genutzt werden könnte und durch die Attestgebühr keineswegs abgedeckt ist.
Hier finden Sie einen Leitfaden zum Infektionschutzgesetz, wo diese Dinge detailliert erläutert sind: isfg_leitfaden_kinderbetreuung
Besonderes Augenmerk bitte auf die Seiten 9 und 17-25.


 

HPV Impfung

Seit Oktober 2010 wird die HPV-Impfung (Humanes Papilloma Virus – Gebärmutterhalskrebs – Impfung) offiziell von den Krankenkassen bezahlt und über die Versicherungskarte abgerechnet. Sie müssen nur den Impfstoff in der Apotheke holen (auf Kassenrezept). Die Impfung wird für alle Jugendlichen von 12 bis 18 Jahren empfohlen.