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Atteste bei Infektionskrankheiten

Schulen und besonders Kindergärten verlangen nach durchgemachten Infektionskrankheiten regelmäßig ärztliche Bescheinigungen, dass die Kinder wieder gesund sind. Das ist nach dem Infektionschutzgesetz bei den meisten Erkrankungen, die bei uns vorkommen nicht erforderlich. Seltene Ausnahmen sind nur wirklich schwere und zum Teil möglicherweise tödlich verlaufende Infektionskrankheiten wie Cholera, Typhus, Tuberkulose, Diphterie usw., aber auch Scabies und wiederholter Kopflausbefall innerhalb von 4 Wochen. Es ist für die Patienten und ihre Eltern ärgerlich, wenn solche ärztlichen Atteste verlangt werden, weil sie ohne Grund den Arzt noch einmal aufsuchen und das Attest natürlich auch bezahlen müssen. Ärgerlich ist es auch für den Arzt, weil er für die Untersuchung und die damit verbundenen bürokratischen Dinge Zeit aufwenden muss, die sinnvoller genutzt werden könnte und durch die Attestgebühr keineswegs abgedeckt ist.
Hier finden Sie einen Leitfaden zum Infektionschutzgesetz, wo diese Dinge detailliert erläutert sind: isfg_leitfaden_kinderbetreuung
Besonderes Augenmerk bitte auf die Seiten 9 und 17-25.