Die regelmäßigen gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen U2-U9 dienen neben der Erkennung von körperlichen Erkrankungen insbesondere der Beurteilung der gesamten Entwicklung des Kindes im Säuglings- und Kleinkindalter bis zur Einschulung.
Wir verwenden zur Erfassung von Auffälligkeiten zusätzlich verschiedene standardisierte Fragebögen wie SBE-2-KT, SBE-3-KT (Sprachentwicklung), M-CHAT (Soziale Kompetenz/Autismus), SDQ – Fragebogen zur Erfassung von Stärken und Schwächen, Schielscreening mit dem Brückner Test, Seh- und Hörtests.
So können Auffälligkeiten rechtzeitig erkannt, weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen beantworten wir selbstverständlich auch Fragen zu den Themen Ernährung, Entwicklung, Schlafen, Erziehung und was Ihnen sonst noch am Herzen liegt.
Die Vorsorgeuntersuchungen U4 bis U9 sind „Pflichtvorsorgen“, deren Einhaltung an einer zentralen Stelle an der Uniklinik in Frankfurt überwacht wird. Diese strenge Überwachung ist zum Wohl aller Kinder sicher eine sinnvolle Maßnahme.
Wir sind gesetzlich verpflichtet,der Meldestelle mitzuteilen, dass die Vorsorgeuntersuchung bei Ihrem Kind durchgeführt wurde. Selbstverständlich werden dabei keine Befunde übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für die Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen ein strenger Zeitrahmen vorgegeben ist. Wenn die Vorsorgeuntersuchungen zu spät durchgeführt werden, übernehmen die Krankenkassen die Kosten nicht mehr.
- U2: 3. bis 10. Lebenstag (gelbes Vorsorgeheft)
- U3: 4. bis 5. Lebenswoche (gelbes Vorsorgeheft)
- U4: 3. bis 4. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U5: 6. bis 7. Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
- U6: mit einem Jahr (gelbes Vorsorgeheft)
- U7: mit 2 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U7a: mit 3 Jahren (Einlegblatt für gelbes Vorsorgeheft)
- U8: mit 4 Jahren (gelbes Vorsorgeheft)
- U9: mit 5 Jahren Lebensmonat (gelbes Vorsorgeheft)
