LRS

Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen

Es gibt viele Kinder, die Schwierigkeiten in diesen Lernbereichen haben.
In der Verordnung des hessischen Kultusministers werden sie als SchülerInnen mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen von Lesen-Rechtschreibung-Rechnen bezeichnet. Ihnen soll nach Beschluss durch die Klassenkonferenz Nachteilsausgleich, Notenschutz und spezielle Förderung gewährt werden. Nicht bei allen diesen SchülerInnen kann die klinische Diagnose „Umschriebene Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten“ gestellt werden. Hier sind besondere Kriterien zu erfüllen. Bei einer Intelligenz im Durchschnittsbereich oder darüber muss die Leistung in Lesen und/oder Rechtschreibung und/oder Rechnen erheblich von der gemessenen Intelligenzleitung abweichen (hier findet die statistische Standardabweichung Anwendung).

Zur Diagnosestellung einer solchen „umschriebenen Entwicklungsstörung“ müssen also verschiedene psychologische Tests (Intelligenz, Lesen, Leseverständnis, Rechtschreibung, Rechnen) und eine ausführliche Anamnese durchgeführt werden.

Wir führen die Diagnostik in unserer Praxis durch.

Für Patienten aus dem Kreis Darmstadt/Dieburg übernimmt das Jugendamt die Kosten für die LRS-Diagnostik, wenn ein gültiger SGB-(„HartzIV“)Bescheid vorgelegt werden kann.